Neue Sportverordnung zum 27.11. und Impfaufruf

  29.11.2021    TV Stammheim
Am Samstag 27.11. trat eine neue Sportverordnung in Kraft, die zwei Änderungen für den Sportbetrieb im Verein mit sich brachte.

Am 24.11. hatte das Land Baden-Württemberg die Alarmstufe 2 ausgerufen. Am 26.11. zog das Kultuministerium nach und brachte eine neue Sportverordnung heraus, die am 27.11. in Kraft trat.

Zu den Regelungen für den Sport, die der TV Stammheim mit News-Artikel vom 24.11. kommuniziert hatte, kommen nun die zwei folgenden Änderungen:

  1. 2G-Pflicht auch für Übungs- und Kursleiter
    Bisher waren ehrenamtliche Übungs- und Kursleiter auch ohne Immunisierung (weder geimpft noch genesen), nach Vorlage eines negativen Antigentests berechtigt, ihre Stunden zu leiten. Hier hat das Kultusministerium die Zügel angezogen. Ab sofort dürfen nur noch immunisierte Übungs- und Kursleiter ihre Stunden leiten.
  2. 2G auch für Sport im Freien
    Bisher war die Teilnahme an Sport im Freien auch für nicht-immunisierte Personen möglich, sofern ein negativer PCR-Testnachweis erbracht werden konnte. Ab sofort dürfen auch beim Sport im Freien nur noch immunisierte Personen teilnehmen.


Nicht oft genug kann unser Impfaufruf wiederholt werden:

Der TV Stammheim unterstützt die Impfkampagne des Landes Baden-Württemberg und des WLSB. Wir rufen damit aktiv zur Impfung auf, denn die Warnstufe wurde maßgeblich durch die Nichtgeimpften erreicht, deren Anteil auf den Intensivstationen bei rund 90% liegt.

Auch für Schwangere und Stillende gibt es seit dem 10.09. eine Impfempfehlung der STIKO. Seit dem 19.08. ebenso für Kinder von 12-17 Jahren.
Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie!

Genießt den Sport, lasst euch impfen, bleibt gesund!

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