Corona-Änderung zum 24.11. und Impfaufruf

  24.11.2021    TV Stammheim
Ab dem 24.11. gilt in Baden-Württemberg die neue Alarmstufe 2, und damit auch aktualisierte Regeln für den Sportbetrieb. Der TV Stammheim ruft zudem auf: Lasst euch impfen!

Folgende Änderungen/Regeln gelten damit ab sofort für den Sport im Verein:

Veranstaltungen/Spieltage:

Maximal 50% der maximalen Auslastung sind bei Veranstaltungen zugelassen.
Das heißt für alle Spieltage der Faustballer oder Handballer in der Schulsporthalle: Maximal 225 Personen auf der Tribüne (offizielle Kapazität Tribüne = 450 Personen).
Dazu zählen auch die Mannschaften, sofern sich diese zwischen den Spielen auf der Tribüne und im Bewirtungsbereich aufhalten.
Für alle Besucher (Nichtsportler und nicht zur Durchführung der Veranstaltung gehörende) gilt 2G+. Das heißt: Genesen oder Geimpft und ein negativer Schnell- oder PCR-Test.

Alle zum Sport gehörenden (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Spielleitung, Betreuer) unterliegen nur der 2G-Regel mit den bekannten Ausnahmen, die unten nochmals im Detail aufgeführt werden.

WICHTIG: Die neue Corona-Verordnung stellt zudem nochmal deutlicher klar, wie Betreiber, Anbieter und Veranstalter verpflichtet sind, Test-, Genesenen und Impfnachweise zu kontrollieren. Sie müssen die Angaben mit einem amtlichen Ausweisdokument abgleichen. Genesenen- und Impfnachweise müssen elektronisch, etwa mit der CoVPassCheck-App, geprüft werden.

ÄNDERUNG 1: Schüler sind weiterhin von der 2G-Regelung ausgenommen und müssen auch keinen Testnachweis erbringen, NEU ist nun aber, dass dies nur bis zu einem Alter von 17 Jahren gilt. Wer volljährig ist, unterliegt (ob Schüler oder nicht) den 2G-Regelungen als Sportler (könnte in der Altersstufe U18/A-Jugend) zum Tragen kommen), bzw. den 2G+ Regelungen als Zuschauer.

ÄNDERUNG 2: Schwangere und Stillende Personen sind noch bis 10.12.2021 von der 2G-Pflicht ausgenommen (Test ausreichend). Ab dem 11.12. gibt es seit mehr als 3 Monaten die Impfempfehlung der STIKO, damit endet die Ausnahme für diese Personengruppe.

Unverändert bleiben natürlich die bekannten Maßnahmen wie Abstand, Maske, Hygiene, etc.

Für die Teilnahme am Sportbetrieb (Sportler, Übungsleiter, Trainer) ergeben sich durch die Alarmstufe 2 außer der oben genannten Änderungen in Bezug auf volljährige Schüler und Schwangere/Stillende keine weiteren Änderungen!

Weiterhin gilt hier:

Sport Indoor: Die Teilnahme ist nur mit 2G erlaubt – also nur für durch Impfung oder Genesung immunisierte Personen.

Sport Outdoor: Alle Teilnehmer müssen einen 3G-Nachweis bringen. Wer nicht immunisiert (= geimpft oder genesen) ist, muss seine Infektionsfreiheit durch einen PCR-Test (nicht älter 48 Stunden) nachweisen.

Ausgenommen von der 2G-Beschränkung (Indoor) und der PCR-Testpflicht (Outdoor) sind:

» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule) → NEU: bis maximal 17 Jahren
» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test-Nachweis erforderlich)
» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis  notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich) → NEU: Gültig bis 10.12.2021

» Ausgenommen sind ebenfalls alle Beschäftigten des Vereins, wozu auch ehrenamtliche Übungs- und Kursleiter zählen. Sollten wir hier jemanden haben, der nicht immunisiert ist, darf er auch mit negativem Antigentest-Nachweis seine Stunden leiten. Möchte er in einer anderen Sportgruppe als Teilnehmer/Sportler dabei sein, oder als Zuschauer an einer Veranstaltung (Faustball-Spieltag etc.), gilt diese Befreiung nicht! Sie ist auf die Tätigkeit (Sportbetrieb soll am Laufen gehalten werden) bezogen und nicht auf die Person!

» Es entfällt in der Alarmstufe die Ausnahme für Wettkampfsportler, die in der Warnstufe weiterhin mit Antigen-Nachweis teilnehmen durften. In der Alarmstufe sind nicht-immunisierte Personen vom Indoor-Spielbetrieb wie vom Indoor-Trainingsbetrieb ausgeschlossen!

» Ausgenommen sind weiterhin und wie zu jeder Zeit der Pandemie Spitzensportler, zu der unsere Faustball-Bundesligamannschaften zählen (negativer Antigentest ausreichend/erforderlich). Achtung: Die Regelungen für den Spitzensport können in anderen Bundesländern abweichen! Bitte informiert euch beim gastgebenden Verein über die regionalen Regelungen!

Maskenpflicht:

»In allen Räumen gilt Maskenpflicht. Ausgenommen ist der Sportbetrieb an sich, sowie die Nutzung der Duschen. Übungsleiter und Vereinsfunktionäre sind verpflichtet, auf die Maskenpflicht hinzuweisen und keine Verstöße zu tolerieren!

» Zu jeder Zeit muss auch als Besucher einer Sportveranstaltung (Faustball-Spieltag etc.) eine Maske getragen werden. Lediglich für die Sportler beim Sportbetrieb selbst, oder für alle beim Verzehr von Speisen und Getränken darf sie abgenommen werden.

» Auch im Freien gilt auf dem Vereinsgelände Maskenpflicht – allerdings nur da, wo der Mindestabstand von 1,5m dauerhaft nicht eingehalten werden  kann. In den meisten Fällen wird es hier also nicht nötig sein.

Dokumentationspflicht:

Weiterhin müssen wir alle Anwesenheiten zum Sportbetrieb oder bei Veranstaltungen aus Gründen der Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten dokumentieren!

Eltern, die ihre Kinder nur zum Sport bringen, oder Abholen und zu diesem Zwecke das Vereinsgelände (mit Maske!) nur kurz betreten, müssen weder geprüft, noch dokumentiert werden.
WICHTIG:Der Aufenthalt ist hierbei so kurz wie möglich so gestalten.

Nutzungsregeln gültig ab 24.11.2021


Impfaufruf:

Der TV Stammheim unterstützt die Impfkampagne des Landes Baden-Württemberg und des WLSB. Wir rufen damit aktiv zur Impfung auf, denn die Warnstufe wurde maßgeblich durch die Nichtgeimpften erreicht, deren Anteil auf den Intensivstationen bei rund 90% liegt.

Auch für Schwangere und Stillende gibt es seit dem 10.09. eine Impfempfehlung der STIKO. Seit dem 19.08. ebenso für Kinder von 12-17 Jahren.
Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie!

 

Genießt den Sport, lasst euch impfen, bleibt gesund!

 

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