Ab Mai geht es für viele TVS-Sportler wieder los!

  02.05.2021    TV Stammheim
Die aktuelle Coronaverordnung hat einige Lockerungen für den Sport mit sich gebracht.

Mit der jüngsten Überarbeitung der Coronaverordnung und den bundeseinheitliche Regelungen gingen einige Lockerungen für den Sport einher. Wir fassen für Euch zusammen, was ab sofort wieder möglich ist: GEschäftsführer

  • Kontaktloser Sport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes ist weiterhin für alle Personen ab 14 Jahren erlaubt.
  • Kontaktloser Sport im Freien für Kinder bis maximal 13 Jahren ist in Gruppen von maximal 5 Kinder (zzgl. Trainer) erlaubt

Der TV Stammheim setzt diese Möglichkeiten aktuell wie folgt um:

  • das akTiV, unser vereinseigenes Fitness- und Gesundheitsstudio bleibt weiterhin (wie alle Fitnessstudios) für den unbeschränkten Publikumsverkehr geschlossen. Unsere Mitglieder können aber Zeiten buchen, in denen sie allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes trainieren können.
  • Das Tennis-Training von Tomek Jasiak darf als Einzeltraining in der Halle oder im Freien stattfinden. Außerdem dürfen Kinder bis 13 Jahren in Fünfergruppen mit Tomek im Freien trainieren.
  • Kindersport für alle Vereinskinder von 4-13 Jahren: Nach wie vor ist leider an keinen regulären Kindersportbetrieb zu denken. Die KiSS organisiert aber für alle Vereinskinder kostenfreie Sportstunden auf dem Sportplatz nach Voranmeldung. Hier findet man alle Informationen
  • Alle Abteilungen des TV Stammheim sind aufgerufen, sich in ihren Ausschüssen mit Möglichkeiten ihres Abteilunsgangebots auseinanderzusetzen. Die Informationen über den Abteilungssport werden von den Abteilungsleitern direkt an die Abteilungsmitglieder kommuniziert. Bereits abgestimmt ist das Trainingskonzept der Faustballer, die ab der kommenden Woche mit allen Jugendspielern das Jugendtraining wieder aufnehmen werden, und ihre Mitglieder bereits informiert haben.

Achtung: Alle Sportaktivitäten auf dem Gelände des TV Stammheim müssen durch Abteilungsleiter oder Geschäftsführer genehmigt sein. Eine freie Nutzung der Sportflächen durch Mitglieder ist darüber hinaus nicht zulässig!

Genießt den Sport, haltet Abstand, bleibt gesund!

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