Wiederaufnahme des Sportbetriebs im Innenbereich

  31.05.2020
Durch die neueste Verordnung der Landesregierung ist es Vereinen möglich, ab dem 02.06. wieder Sport im Innenbereich anbieten zu können – allerdings weiterhin unter bestimmten Auflagen und mit klaren Regelungen.

Neue Nutzungsregeln

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Die neuen Nutzungsregeln ersetzen die bisherigen findet Ihr im Anhang. Kernpunkt ist der jeweils benötigte Raum pro Sportler. Bei stationärem Training (Training an einem Platz/am Gerät) beträgt der Platzbedarf 10qm, bei Sport mit „Raumwegen“ beträgt der Platzbedarf 40qm pro Sportler. Unter „Raumwegen“ sind Trainingsformen zu verstehen, bei denen man sich auf der gesamten, zur Verfügung stehenden, Trainingsfläche bewegt. Eine Erklärung der Regelungen findet Ihr auch in unserem #INFORMIERT-Video vom 27.05. - https://www.tv-stammheim.de/home/detail/news/informiert-2705-wiederaufnahme-sportbetrieb-indoor-tour-durch-das-aktiv

Durch die Festlegung des Platzbedarfs durch die Corona-Verordnung können nicht alle Sportgruppen zu ihren gewohnten Übungszeiten und in ihren üblichen Räumlichkeiten den Sportbetrieb wieder aufnehmen. Daher erarbeiten derzeit die einzelnen Abteilungen, in Abstimmung mit ihren Übungsleitern und Trainern, wie der Sportbetrieb im Innenbereich (Gruppe, Uhrzeit, Räumlichkeit, etc.) konkret wieder aufgenommen werden kann.

Woher erhalte ich meine Informationen?

Informationen zur individuellen Sportstunde erhält jedes Mitglied also weiterhin direkt über den Abteilungsleiter oder den Übungsleiter/Trainer. Rückfragen zur jeweiligen Sportstundesind daher auch weiterhin an den Übungsleiter/Trainer oder den Abteilungsleiter zu richten.

Gerne steht die Geschäftsstelle bei allen Fragen zu den Nutzungsregeln, der aktuellen rechtlichen Situation oder den generellen Rahmenbedingungen weiterhin zur Verfügung.

Weiterhin gilt in jedem Fall die absolute Einhaltung der Nutzungsregeln wie beispielsweise die Einhaltung des Mindestabstandes. Sollte dies gewährleistet sein, kann nach vorheriger Abstimmung mit der Vereinsführung auch die festgeschrieben Altersgrenze von 12 Jahren unterschritten werden.

Da sich die Regelungen nur auf den Sportbetrieb auf dem Vereinsgelände beziehen gilt weiterhin, dass sich nur Sporttreibende und die jeweiligen Übungsleiter/Trainer auf dem Vereinsgelände aufhalten.

Wir freuen uns, nun auch wieder den Sportbetrieb im Innenbereich für alle Mitglieder des TV Stammheim anbieten zu können. Damit wird der nächste Schritt getan, endlich wieder Sport treiben zu können – wo Sport am schönsten ist.

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