Neue Verordnung Sport ist da!

  23.10.2020    TV Stammheim
Die Landesverordnung Sport vom 23.10. bringt Sicherheit: Sport weiterhin mit 20 Personen gestattet.

Mit großer Spannung war die Überarbeitung der Landesverordnung für den Sport von den rund 5.700 Sportvereinen in Baden-Württemberg erwartet worden. Nun ist sie da, und bestätigt, was der Vorstand des TV Stammheim bereits erwartet hatte. Die Begrenzung von 10 Personen für öffentliche Ansammlungen findet auf den Sportbetrieb in den Vereinen keine Anpassung, somit bleibt bei den Regeln für den Sportbetrieb alles beim Alten.

Da es zuletzt viele Frage zur Auslegung oder Bedeutung der im Hygienekonzept verankerten Regelungen gab, hier nochmals die wichtigsten Hygieneregeln mit Hinweisen zur Auslegung

Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person hatten, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, sind vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.

  • Darüber hinaus: Ein möglichst verantwortungsvoller Umgang mit der Gesundheit der Mitsportler ist erstes Gebot. Wer berechtigte Sorge hat, vielleicht infiziert zu sein, und somit andere zu infizieren, handelt verantwortungsbewusst, wenn er nicht an der Sportstunde teilnimmt. Auch mit einem einfachen Schnupfen möchten wir in dieser Zeit niemand anstecken, und somit sein Immunsystem zusätzlich belasten. Im Zweifelsfall: bleibt zuhause und kuriert Euch aus.
  • Sehr hilfreich auch: Coronafälle müssen natürlich nicht an den Vorstand gemeldet werden, sondern nur an das Gesundheitsamt. Wer unseren Geschäftsführer aber dennoch über aktuelle Fälle informiert, hilft dem Vorstand, den Gesamtüberblick zu halten. Falls das Gesundheitsamt auf uns zukommt, ist es hilfreich, wenn wir im Vorfeld schon informiert sind. Natürlich werden – wie immer bei persönlichen Daten – solche Meldungen zu 100% vertraulich behandelt.

Wo immer möglich, ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, außerdem ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in allen Räumen des TV Stammheim vorgeschrieben. Von beiden Regelungen ausgenommen, sind lediglich die Trainingseinheiten an sich.

  • Wo immer möglich halten wir Abstand und tragen die Mund-Nasen-Bedeckung. Während des Sporttreibens wird die Maske abgenommen, auch darf der Mindestabstand unterschritten werden, wenn es für die Sportausübung notwendig ist (also nicht für ein Schwätzchen während der Stunde).
    Mit der Maske von der Umkleidekabine bis auf die Matte, diese dort erst abnehmen – in beengten Räumen wie z.B. bei der Firma Pfister durchaus sinnvoll!
    Eltern tragen auch während des Eltern-Kind Sports die Maske, wenn es sie nicht behindert – verantwortungsbewusst!
    Eltern-Kind „Gespanne“ halten zu anderen Eltern und Kindern Abstand wo immer möglich – absolut richtig!

Für alle Gruppen des Sportbetriebs sowie Ansammlungen auf dem Vereinsgelände gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 20 Personen.

  • Davon ausgenommen sind Sportgruppen, in denen zu jeder Zeit der Mindestabstand eingehalten werden kann (z.B. wenn Übungen ausschließlich auf der Matte stattfinden), oder in denen mehr Personen für die Ausübung des Sports zwingend notwendig sind.

Alle Fenster und Türen sind während aller Sportstunden (soweit es die Witterung zulässt) zu öffnen. Möglichst häufig ist für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen.

  •  Was im Sommer sinnvoll war, muss im Herbst und WInter sicherlich angepasst werden. Lasst Vernunft walten! "20 Minuten Unterricht, 5 Minuten Lüften" ist eine Empfehlung des Kultusministeriums für den Schulbetrieb. Gerne kann diese Empfehlung auch für Sportgruppen adaptiert werden.
    Sicherlich macht es keinen Sinn, dass alle Sportler frieren und somit anfälliger für Infektionen werden. Es geht um einen regelmäßigen Luftaustausch, für diesen müssen nicht dauerhaft alle Fenster und Türen geöffnet sein!

Toiletten, Duschen und Umkleiden dürfen benutzt werden. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

  • Vermeidet unnötige Aufenthalte und damit unnötige Kontakte! Das Schwätzchen auf dem Flur oder in der Kabine, im Hallenflur auf das sporttreibende Kind warten – beides ist aktuell nicht möglich.
    Die Mama, die im Einzelfall das 3-jährige Kind bis zum Halleneingang begleitet und dort vielleicht noch 5 Minuten bleibt, bis das Kind seinen Mut gefunden hat, an der Stunde teilzunehmen – erforderlich für den Sportbetrieb, denn ansonsten wird das Kind nicht zur Sportausübung kommen.
    Auch hier: Lasst Vernunft und Verständnis auch für andere walten.

Für jede Sportstunde ist eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der Nutzungsregeln sowie das Ausfüllen des Dokumentationsbogens verantwortlich ist.

  • Wir müssen für jede Zusammenkunft (Sport, Sitzungen, Ausflüge, etc.) beim Gesundheitsamt nachweisen können, wer, wann zusammenkam.
    Denkt an das Datum, und werft die Bögen zeitnah bei der Geschäftsstelle ein.
    Bögen beim ÜL aufbewahrt – NoGo!
    Bögen, die erst 2 Wochen nach der Sportstunde bei uns ankommen – absolut sinnlos!


Mit diesem Auszug aus unserem Hygienekonzept möchten wir allen Mitgliedern Sicherheit im Umgang mit diesen Regeln und mit anderen Sportlern geben.

Hoffen wir, dass es auch in den nächsten Monaten weiterhin heißen darf: Genießt den Sport, haltet Abstand, bleibt gesund!

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