Neue Corona-Verordnung zum 1. Juli

  30.06.2020
Zum 1. Juli 2020 tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft.

Enthalten sind einige Erleichterungen für den Sportbetrieb. Dennoch befinden wir uns weiterhin mitten in der Pandemie, daher gilt für alle Sportangebote beim TV Stammheim nach wie vor die Maxime, verantwortungsbewusst mit den Ansteckungsgefahren umzugehen. Daher gilt weitere die Abstandsregel als oberstes Gebot.

Hier die neuen Nutzungsregeln, die für alle Sportstätten des TV Stammheim gelten:

1. Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit Covid-19 infizierten Person hatten, oder die Symptome eines Atemwegsinfekts oder erhöhte Temperatur aufweisen, sind vom Trainingsbetrieb ausgeschlossen.

2. Wo immer möglich, ist zwischen allen Personen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Davon ausgenommen sind für das Training oder die Übungseinheit übliche Sport-, Spiel- und Übungssituationen.
Soweit durchgängig oder über einen längeren Zeitraum ein unmittelbarer Körper- kontakt erforderlich ist, sind in jedem Training oder jeder Übungseinheit möglichst feste Trainings- oder Übungspaare zu bilden.

3. Im Wettkampfbetrieb gelten folgende Maximalzahlen:
- bis 31.Juli: maximal 100 Sportler, und maximal 100 Zuschauer

- bis 31. Oktober: maximal 500 Sportler und maximal 500 Zuschauer 
Das angepasste Hygienekonzept des Veranstalters ist durch die ausrichtende Abteilung dem Vorstand zur Genehmigung vorzulegen. 


4. Für alle Gruppen des Sportbetriebs sowie Ansammlungen auf dem Vereinsgelände gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 20 Personen. 


5. Vom Vorstand genehmigte Versammlungen und Sitzungen sind mit einer maximalen Teilnehmerzahl und unter Einhaltung individuell abzustimmender Rahmenbedingungen mit bis zu 250 Personen möglich.

6. Die benutzten Sport- und Trainingsgeräte müssen nach jeder Sportstunde sorgfältig gereinigt oder desinfiziert werden. 


7. Alle Fenster und Türen sind während aller Sportstunden (soweit es die Witterung zulässt) zu öffnen. Möglichst häufig ist für eine ausreichende Durchlüftung zu sorgen. 


8. Toiletten, Duschen und Umkleiden dürfen wieder benutzt werden. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten und der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen. 


9. Für jede Sportstunde ist eine Person zu bestimmen, die für die Einhaltung der Nutzungsregeln sowie das Ausfüllen des Dokumentationsbogens verantwortlich ist. 
Genießt den Sport, haltet Abstand, bleibt Gesund! 


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