Corona-Präzisierung vom 05.12.
Am Freitagabend 03.12. hat die Landesregierung die Regelungen für den Sport aktualisiert und eine 2G+-Pflicht eingeführt. Vgl. Artikel der TVS-Homepage vom 04.12.
Am Sonntag 05.12. hat das Sozialministerium folgende Präzisierung verkündet:
- Personen mit einer Boosterimpfung sind von der Testpflicht bei der 2G-Plus-Regelung ausgenommen.
- Folgende Personengruppen ohne Boosterimpfung werden bezüglich ihres Immunzustandes Personen mit einer Boosterimpfung gleichgestellt:
- Geimpfte mit abgeschlossener Grundimmunisierung, wenn seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind,
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal 6 Monate zurückliegt (Nachweis der Infektion muss durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis / PCR-Test erfolgen).
Übergangsregelung für nicht immunisierte Jugendliche
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.
Eine übersichtliche Zusammenfassung der aktuell gütigen Regelungen veröffentlicht der WLSB auf seiner Homepage: https://www.wlsb.de/corona/sportbetrieb
Genießt den Sport, lasst euch impfen, bleibt gesund!