Corona-News 08.03.

  09.03.2021    TV Stammheim
Ab dem 08.03. können wir immerhin einige wenige Sportangebote wieder starten.

Eine neue Version der Corona-Landesverordnung gilt seit Montag 08.März. Für den TV Stammheim und den Sportbetrieb ergeben sich daraus einige Möglichkeiten für den Sportbetrieb.

Folgende grundsätzliche Regelungen gelten kurz zusammengefasst:

  • Individualsport mit maximal 5 Personen aus maximal 2 Haushalten (wobei Kinder bis 14 Jahren nicht mitgezählt werden) ist sowohl innen als auch außern möglich.
  • Für Kinder bis maximal 14 Jahre ist kontaktarmer Sport im Freien und in Gruppen bis maximal 20 Personen erlaubt.
  • Der Rehasport sowie der Spitzensport sind erlaubt.
  • Umkleidekabinen und Toiletten dürfen nicht genutzt werden.
  • Anwesenheiten müssen dokumentiert werden.
  • Das aktualisierte Hygienekonzeot des Vereins ist einzuhalten.

Aus diesen Möglichkeiten ergeben sich folgende Möglichkeiten für die Sportangebote des Vereins:

  • Das akTiV öffnet ab Mittwoch 10.03. wieder seine Türen. Wie schon vor dem Lockdown können Zeitfenster von 45 Minuten für Einzeltrainings reserviert werden. Das Training ist zu den gesamten Öffnungszeiten möglich, allerdings nur nach Voranmeldung per Email, telefonisch oder über das Buchungstool auf der Homepage.
    Hinweis: Bucht gerne Trainingsslots als Paar oder Familie, damit wir unsere Trainingsmöglichkeiten möglichst effizient nutzen können, und alle akTiV-Mitglieder möglichst häufig zum Zug kommen.
  • Das Tennistraining von Tomek Jasiak kann in Einzeltrainings (oder mit mehreren Person eines Haushalts) in der TV-Halle stattfinden.
  • Auf die Durchführung des Rehasports verzichtet der TV Stammheim nach Absprache mit den fachlichen Leitungen.
  • Der Spitzensport (Faustball Bundesligateams) darf weiterhin trainieren.

Für alle anderen Sportarten und Angebote sehen der Vorstand und/oder die fachlichen Leitungen aktuell keine realistischen Möglichkeiten, auch wenn aus den Bestimmungen durchaus weitere Sportangebote ableitbar wären.

Eine Besonderheit ergibt sich erstmals in der aktuellen Verordnung, denn die sportlichen Möglichkeiten orientieren sich an der Entwicklung der lokalen Inzidenz in Stuttgart. Bei der aktuellen Inzidenz zwischen 50 und 100 gelten die oben beschriebenen Regelungen.

Mit einem Ansteigen der Inzidenz über 100 oder einem Absinken unter 50, erhalten neue verschärfte oder erweiterte Regelungen Gültigkeit.

Mit der Wiedereröffnung des akTiV wird das Videotraining (außer KiSS und Rehasport) ausgesetzt.

Genießt den Sport, haltet Abstand, bleibt gesund!

 

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