Corona-Änderungen ab 16.08.

  15.08.2021    TV Stammheim
Mit Gültigkeit ab Montag 16.08. hat die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Landesverordnung erlassen.

Mit Gültigkeit ab Montag 16.08. sieht die Verordnung folgende Regelungen vor:

  • Die 7-Tages Inzidenz hat keinen Einfluss mehr auf Regelungen
  • Bei Teilnahme an Sport in geschlossenen Räumen (Sporthallen, Kursräumen, akTiV, etc.) muss ein 3G-Nachweis erbracht werden.
  • Von der Nachweispflicht der 3G sind Kinder und Jugendliche ausgenommen, die noch nicht eingeschult wurden, oder die eine Grund-, Sonder-, Berufs-, oder weiterführende Schule besuchen. Bestehen Zweifel darüber, ob ein Jugendlicher noch zur Schule geht, ist dieser Status durch einen Schülerausweis zu belegen.
  • Bestehend bleiben die gewohnten Hygieneregeln: Abstand halten, Maske tragen – wie bisher auch.
  • Bestehend bleibt weiterhin die Dokumentationspflicht in allen Gruppen, um die Nachverfolgung um Falle einer Infektion zu gewährleisten. Die bekannten Dokumetationsbögen sind daher weiterhin zu nutzen (auch andere Formen der Dokumentation sind möglich, sofern mit dem Geschäftsführer abgestimmt), in geschlossenen Räumen nun auch wieder in Verbindung mit der Dokumentation der 3G-Prüfung.

Hier findet ihr die aktuellen Nutzungsregeln, die ab 16.08. gelten.

Der TV Stammheim wünscht alles Sportlern: Genießt den Sport, haltet Abstand, bleibt Gesund!

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