Corona-Änderung 03.11. und Impfaufruf

  03.11.2021    TV Stammheim
Seit dem heutigen Mittwoch 03.11. gilt in Baden-Württemberg die Corona-Warnstufe.

Wie seit einigen Tagen bereits absehbar, ist es nun soweit: Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat mit Gülitgkeit des heutigen Mittwoch 03.11. die Warnstufe ausgerufen.

Die Nutzungsregeln vom 16.09., behalten dabei weiter ihre Gültigkeit.

Die entscheidenden Änderungen für den Sport im TV Stammheim sind mit dem Übergang von der Basis- zur Warnstufe:

  • Sport Indoor: Alle Teilnehmer müssen einen 3G-Nachweis bringen. Als Testnachweis werden nur PCR-Tests anerkannt, die nicht älter als 48 Stunden sind.
  • Sport Outdoor: Alle Teilnehmer müssen einen 3G-Nachweis bringen. (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest
  • Es entfällt die Möglichkeit des 2G-Optionsmodells, bei dem auf die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen verzichtet werden kann. → In allen Räumen gilt Maskenpflicht. Ausgenommen ist der Sportbetrieb an sich, sowie die Nutzung der Duschen.

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Antigentest reicht aus) sind:

  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
     

Wir rufen aktiv zur Impfung auf!

Der TV Stammheim unterstützt die Impfkampagne des Landes Baden-Württemberg und des WLSB. Wir rufen damit aktiv zur Impfung auf, denn die Warnstufe wurde maßgeblich durch die Nichtgeimpften erreicht, deren Anteil auf den Intensivstationen bei rund 90% liegt.

Auch für Schwangere und Stillende gibt es seit dem 10.09. eine Impfempfehlung der STIKO. Seit dem 19.08. ebenso für Kinder von 12-17 Jahren.
Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie!
 

Aktualisierung/Präzisierung vom 05.11., die unsere Trainer/Übungsleiter sowie alle Wettkampfsportler betrifft:

Testnachweis

  • Testungen von nicht-immunisierten Beschäftigten, ehrenamtlich und selbstständig Tätigen wie beispielsweise Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter, sind in der Einrichtung unter Beobachtung durchzuführen oder müssen von einer zugelassenen Teststelle stammen. Häusliche Tests reichen nicht aus.
  • Für die oben stehenden Personengruppen reicht in allen Stufen beim Trainings- und Übungsbetrieb und bei Wettkampfveranstaltungen ein Antigen-Schnelltest aus.

Zutritt zu Ligabetrieb und Wettkampfserien

  • Bei Wettkampfserien oder bei Ligabetrieb (z. B. Verbandsrundenspiele) ist für den Zutritt nicht-immunisierter Sportlerinnen und Sportler und sonstiger daran mitwirkende Personen (z. B. Trainer/innen; Schieds- und Kampfrichter/innen) zu geschlossenen Räumen auch in der Warnstufe ein Antigen-Testnachweis ausreichend. Bisher war ein PCR-Testnachweis erforderlich.
  • In der Alarmstufe bleibt es dabei, dass auch bei Wettkampfserien oder Ligabetrieb im Freien die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises, in geschlossenen Räumen 2G gilt.

 

Genießt den Sport, lasst euch impfen, bleibt gesund!

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