3G-Pflicht im Freien entfällt
„Corona-Pandemie: Bekanntmachung gemäß §21 Abs, 9 und Abs. 5 der CoronaVO
Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Stuttgart macht nach § 21 Abs. 9 i.V.m. Abs. 5a der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (CoronaVO) in der ab 7.6.2021 gültigen Fassung bekannt, dass in der Landeshauptstadt Stuttgart die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS‐CoV-2 je 100.000 Einwohner an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 35 unterschritten hat. Damit treten ab dem 19. Juni 2021 (zusätzlich zu den Öffnungsschritten 1–3 und zusätzlich zu den Regelungen des § 21 Abs. 5 CoronaVO) die Regelungen des § 21 Abs. 5a CoronaVO in Kraft.“
Mit diesen Worten hat die Stadt Stuttgart bereits am Freitag 18.06. die weiteren Lockerungsschritte bekannt gegeben.
Für den Vereinssport bedeutet das, dass Teilnehmer von Sportgruppen die im Freien stattfinden ab sofort keinen 3G-Nachweis mehr erbringen müssen.
Achtung: für die Teilnahme am Sport in Hallen ist weiterhin ein 3G-Nachweis erforderlich.