Corona-Änderungen ab 28.01.

  28.01.2022    TV Stammheim
Das Land Baden-Württemberg hat leicht gelockert und es gilt ab sofort wieder die Alarmstufe I.

Zum 28. Januar hat die Landesregierung wieder das Stufensystem aktiviert, das zuletzt zu Gunsten der dauerhaft geltenden Alarmstufe II ausgesetzt worden war.

Aufgrund der aktuelle Zahlen gelten damit ab dem heutigen Tag die Regelungen für die Alarmstufe I.

Die wichtigste Änderung für den Sport ist, dass die Teilnahme am Sportbetrieb wieder unter 2G-Regeln möglich ist. Das „+“ mit einer zusätzlichen Testung oder der Notwendigkeit einer Boosterimpfung oder der Zweitimpfung innerhalb der letzten 3 Monate entfällt.

In den ab Nutzungsregeln ab 28.01.2022 sind alle aktuellen Regelungen für den Sport im TV Stammheim zu finden.

Alle Regelungen hat das Land Baden-Württemberg in seiner Übersicht „Auf einen Blick“ übersichtlich zusammengefasst.

Hier auch die aktuelle Pressemeldung des Landes zur Anpassung 28.01.2022.

Ein aktueller Hinweis im Zusammenhang mit der Prüfung der 2G:

Laut EU-Verordnung gilt der Status „vollständig geimpft“ ab Februar nur noch 9 Monate (bisher 12 Monate) ab der zweiten Impfung. Personen, die also noch keine Boosterimpfung erhalten haben, und deren Impfung mehr als 270 Tage zurückliegt, erfüllen die 2G-Regelung nicht.

Ebenfalls verkürzt wurde bereits zum 15.01. der Staus „genesen“. Dieser wurde von 6 Monaten auf 3 Monate (90 Tage) verkürzt.

Wir weisen alle prüfenden Personen darauf hin, das Datum der 2. Impfung (falls nicht geboostert), bzw. des Genesenestatus zu beachten.

 

 

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