Corona-Änderungen ab 23.02.

  22.02.2022    TV Stammheim
Ab dem 23.02. gelten für den Sport in Baden-Württemberg die Regelungen der Warnstufe

Mit Gültigkeit vom 23.02.2022 ruft das Land Baden-Württemberg die Warnstufe aus, was mit Erleichterungen bei den Regelungen für den Sport einhergeht.

Weiterhin besteht – laut Änderung vom 09.02. – keine Pflicht zur Datenerhebung.

Ab 23.02. gilt sowohl für Sportbetrieb als auch Sportveranstaltungen wieder 3G. Der Zugang ist dann also auch wieder für Personen möglich, die nicht geimpft und nicht genesen sind, sofern sie einen negativen Test (max. 24 Stunden bei Antigentest, max. 48 Stunden bei PCR-Test) nachweisen können.

Bei Sportveranstaltungen – wie z.B. Faustball-Spieltagen – gilt eine maximale Kapazität von 60% der zugelassenen Zuschauer. In der Schulsporthalle Stammheim bedeutet das: maximal 270 Besucher.

Alle weitere Regelungen, die auch bisher für den Sport galten, bleiben unverändert.

Einige Dokumente zum Nachlesen:

Corona-Verordnung ab 23.02.2022

Corona-Regeln auf einen Blick ab 23.02.2022

Sportverodnung ab 23.02.2022

Regelungen für den Sport ab 23.02.2022

Nutzungsregeln für den Sport im TV Stammheim ab 23.02.2022

Hinweis für Besucher von Faustball-Spieltagen ab 23.02.2022

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