Corona-Änderungen ab 19.03.2022
Ab Samstag 19. März 2022 gilt in Baden-Württemberg eine geändert Corona-Verordnung.
Die Auswirkungen auf den Sport sind diesmal nicht so groß: die bekannte 3G-Pflicht bleibt weiterhin bestehen, ebenso die Maskenpflicht in allen Räumen (außer beim Sportbetrieb).
Es entfällt das bisherige Stufensystem, ebenso gibt es keine Kapazitätsbeschränkungen mehr (die bisher z.B. bei Faustball-Spieltagen zum Tragen kamen).
Hier die ab 19.03.2022 gültigen Nutzungsregeln.
Hier die neuen Corona-Verordnung Sport
Hier die Übersicht „Auf einen Blick“
Bleibt gesund, lasst euch impfen, genießt den Sport!