Corona-Änderungen ab 09.02.
Eine deutliche Entspannung für alle Sportgruppen, sowie die Besucher von Sportveranstaltungen (wie z.B. Faustballspieltage) bringt die neue Coronaverordnung Sport des Landes Baden-Württemberg mit sich.
Ab sofort enttfällt sowohl beim Sportbetrieb im Verein als auch bei Sportveranstaltungen die Pflicht zur Datenerhebung. Somit müssen Sportgruppen keine Dokumentationsbögen mehr führen, bei der Ausrichtung von Wettkämpfen müssen weder Teilnehmer noch Besucher dokumentiert werden.
Alle weitere Regelungen, die auch bisher für den Sport galten, bleiben unverändert. Wir befinden uns nach wie vor in der Alarmstufe I und den damit verbundenen 2G-Regelungen.
Einige Dokumente zum Nachlesen:
Übersicht Regelungen für den Sport ab 09.02.2022