Corona-Änderung zum 17.11. und Impfaufruf

  17.11.2021    TV Stammheim
Ab dem 17.11. hat das Land Baden-Württemberg die Corona-Alarmstufe ausgerufen. Somit gelten im TV Stammheim die folgenden Regelungen für den Sportbetrieb.

Teilnahme am Sport

Sport Indoor: Die Teilnahme ist nur mit 2G erlaubt – also nur für durch Impfung oder Genesung immunisierte Personen.

Sport Outdoor: Alle Teilnehmer müssen einen 3G-Nachweis bringen. Wer nicht immunisiert (= geimpft oder genesen) ist, muss seine Infektionsfreiheit durch einen PCR-Test (nicht älter 48 Stunden) nachweisen.

Ausgenommen von der 2G-Beschränkung (Indoor) und der PCR-Testpflicht (Outdoor) sind:

» Kinder bis einschließlich 5 Jahre
» Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind

» Grundschüler*innen, Schüler*innen eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)

» Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test-Nachweis erforderlich)

» Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis  notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)

» Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

» Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)

» Ausgenommen sind ebenfalls alle Beschäftigten des Vereins, wozu auch ehrenamtliche Übungs- und Kursleiter zählen. Sollten wir hier jemanden haben, der nicht immunisiert ist, darf er auch mit negativem Antigentest-Nachweis seine Stunden leiten. Möchte er in einer anderen Sportgruppe als Teilnehmer/Sportler dabei sein, oder als Zuschauer an einer Veranstaltung (Faustball-Spieltag etc.), gilt diese Befreiung nicht! Sie ist auf die Tätigkeit (Sportbetrieb soll am Laufen gehalten werden) bezogen und nicht auf die Person!

» Es entfällt in der Alarmstufe die Ausnahme für Wettkampfsportler, die in der Warnstufe weiterhin mit Antigen-Nachweis teilnehmen durften. In der Alarmstufe sind nicht-immunisierte Personen vom Indoor-Spielbetrieb wie vom Indoor-Trainingsbetrieb ausgeschlossen!

» Ausgenommen sind weiterhin und wie zu jeder Zeit der Pandemie Spitzensportler, zu der unsere Faustball-Bundesligamannschaften zählen (negativer Antigentest ausreichend/erforderlich).

Maskenpflicht:
In allen Räumen gilt Maskenpflicht. Ausgenommen ist der Sportbetrieb an sich, sowie die Nutzung der Duschen. Übungsleiter und Vereinsfunktionäre sind verpflichtet, auf die Maskenpflicht hinzuweisen und keine Verstöße zu tolerieren!

Zu jeder Zeit muss auch als Besucher einer Sportveranstaltung (Faustball-Spieltag etc.) eine Maske getragen werden. Lediglich für die Sportler beim Sportbetrieb selbst, oder für alle beim Verzehr von Speisen und Getränken darf sie abgenommen werden.

Auch im Freien gilt auf dem Vereinsgelände Maskenpflicht – allerdings nur da, wo der Mindestabstand von 1,5m dauerhaft nicht eingehalten werden  kann.

Dokumentationspflicht:
Weiterhin müssen wir alle Anwesenheiten zum Sportbetrieb oder bei Veranstaltungen aus Gründen der Nachverfolgbarkeit möglicher Infektionsketten dokumentieren!
Eltern, die ihre Kinder nur zum Sport bringen, oder Abholen und zu diesem Zwecke das Vereinsgelände (mit Maske!) nur kurz betreten, müssen weder geprüft, noch dokumentiert werden.

Impfaufruf:
Der TV Stammheim unterstützt die Impfkampagne des Landes Baden-Württemberg und des WLSB. Wir rufen damit aktiv zur Impfung auf, denn die Alarmstufe wurde maßgeblich durch die Nichtgeimpften erreicht, deren Anteil auf den Intensivstationen bei rund 90% liegt.

Auch für Schwangere und Stillende gibt es seit dem 10.09. eine Impfempfehlung der STIKO. Seit dem 19.08. ebenso für Kinder von 12-17 Jahren.
Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie!

Genießt den Sport, lasst euch impfen, bleibt gesund

Vereinsgaststätte

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