Beschränkungen für Sport weiter gelockert

  28.06.2021
Mit Gültigkeit ab 28. Juni gibt es weitere Lockerungen für den Sport - ab 01.07. gilt Stufe 1! Aktualisierung: Ab 14. Juli gilt wieder Stufe 2!
  1. Mai, 7. Juni, 21. Juni, 28. Juni: 4 Änderungen in 4 Wochen, die Corona-News kommen in kurzer Folge, allerdings in den letzten Wochen durchweg positiv.

So auch die jüngste Überarbeitung der Landesverordnung, die die Regelungen für den Sport in 4 Stufen, jeweils abhängig von der 7-Tages-Inzidenz der Stadt Stuttgart abhängig macht.

Inzidenzstufe 4 (über 50):

  • Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist im Freien mit Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.
  • Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist in geschlossenen Räumen mit bis zu 14 Personen erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Inzidenzstufe 3 (zwischen 50 und 35)

  • Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) ist im Freien und in geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Inzidenzstufe 2 (zwischen 35 und 10)

  • Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.

Inzidenzstufe 1 (unter 10)

  • Freizeit- und Amateursport (Training oder Wettkampf) im Freien und geschlossenen Räumen ohne Personenbeschränkung erlaubt. Ein negativer Corona-Schnelltest bzw. Genesenen- oder Geimpften-Nachweis ist nicht erforderlich.

Generelle Ausnahme
Die Nutzung von Sportanlagen und ähnlichen Einrichtungen zu dienstlichen Zwecken, für den Reha-Sport, Schulsport, Studienbetrieb sowie Spitzen- oder Profisport ist allgemein zulässig.

Die Nutzungsregeln des TV Stammheim haben unabhängig von der jeweils gültigen Stufe und für alle Sportler des Vereins Gültigkeit.

Vom 01.07.-13.07. galten die Regelungen der Inzidenzstufe 1.

Mit amtlicher Bekanntmachung vom 14.07. hat die Stadt Stuttgart bekanntgegeben, dass „in der Landeshauptstadt Stuttgart an fünf aufeinander folgenden Tagen der Wert der Sieben‐Tage‐Inzidenz mehr als 10 und höchstens 35 beträgt. Der für die Inzidenzstufe 2 maßgebliche Wert der vom Landesgesundheitsamt veröffentlichten Sieben‐Tage‐Inzidenz wurde am 13. Juli 2021 überschritten. Damit gilt ab dem 14. Juli 2021 die Inzidenzstufe 2 der CoronaVO.“

Das bedeutet: Es gibt keine besonderen Beschränkungen für den Vereinssport!
Nach wie vor unverändert gilt die Dokumentationspflicht aller Teilnehmer!

Alle Änderungen werden auf der Homepage-Startseite des Vereins und zusätzlich über die Abteilungsleiter bekannt gegeben.

 

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