Eine weitere coronabedingte Änderung für den Sportbetrieb gilt ab dem heutigem 04.12. Mit einer Aktualisierungen der aktuell gültigen Regelungen hat die Landesregierung auf die weiter steigenden Zahlen reagiert.
Ab heute (04.12.) gilt für alle Sportgruppen und Sportveranstaltungen, die Indoor stattfinden 2G+.
Das heißt: Jeder, der an einer Sportstunde teilnimmt, muss geimpft oder genesen sein, und zusätzlich einen negativen Test (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden) vorlegen.
Ausgenommen sind weiterhin:
- Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre → ohne Nachweise aufgrund regelmäßiger Testung in der Schule und im Kindi.
- bis 10.12. Schwangere und Stillende → Schnelltest reicht
- Personen mit Nachweis, dass aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann → Schnelltest und ärztlicher Nachweis reicht.
- NEU: „geboosterte“ Personen, also Personen, die ihr dritte Impfung bereits erhalten haben. → Impfnachweis reicht
Für alle Sportgruppe, die im Freien stattfinden, gilt weiterhin 2G → hier also keine zusätzliche Testpflicht!
Alle weiteren Regeungen die mit der Änderung am 27.11. kommuniziert wurden, haben weiterhin Gültigkeit.
Nicht oft genug kann unser Impfaufruf wiederholt werden:
Der TV Stammheim unterstützt die Impfkampagne des Landes Baden-Württemberg und des WLSB. Wir rufen damit aktiv zur Impfung auf, denn die Warnstufe wurde maßgeblich durch die Nichtgeimpften erreicht, deren Anteil auf den Intensivstationen bei rund 90% liegt.
Auch für Schwangere und Stillende gibt es seit dem 10.09. eine Impfempfehlung der STIKO. Seit dem 19.08. ebenso für Kinder von 12-17 Jahren.
Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie!
Genießt den Sport, lasst euch impfen, bleibt gesund!