Nun ist es bereits etwas über ein Jahr her, dass das Dach unserer TV Halle durch den verheerenden Brand zerstört wurde. Immer wieder kommt die Frage auf, wie geht es weiter und vor allem wann geht es weiter. Daher hier ein kurzer Statusbericht über das was bisher geschah und was die nächsten Schritte sind.
Rückbau
Nach dem Brand mussten zunächst die Rahmenbedingungen mit den Sachverständigen der Versicherung geklärt werden. Dann erst konnten die beschädigten und verbrannten Teile entfernt werden. Der vollständige Rückbau aller dieser Teile der Halle und des Geschäftsstellentraktes war die Voraussetzung, dass die verbliebene Bausubstanz darauf untersucht werden konnte, ob und wie viel davon weiter verwendet werden konnte. Schließlich musste eine ausführliche statische Berechnung der Tragfähigkeit erfolgen. Parallel dazu gab es mit verschiedenen Ämtern der Stadt Stuttgart und politischen Gremien Gespräche und Überlegungen, ob generelle bauliche Veränderungen oder Erweiterungen am Gebäudekomplex durchgeführt werden.
Bauantrag und Baugenehmigung
Nachdem klar war, dass der Komplex äußerlich 1:1 wieder aufgebaut werden soll, wurde umgehend mit der konkreten Planung begonnen, denn auch für einen Wieder-Aufbau im selben Rahmen ist ein Bauantrag einzureichen und eine Baugenehmigung einzuholen, weil u.a. tragende Bauteile zerstört wurden, ersetzt und geprüft werden müssen. Vor Erteilung der Baugenehmigung kann auch nicht mit dem Bau begonnen werden. Beim Bauantrag sind dann jeweils die aktuellen Vorschriften zu beachten, beispielsweise zur Be- und Entlüftung der Versammlungshalle oder dem Brandschutz. Bei letzterem stellte sich heraus, dass im Bereich des Geschäftsstellen-Trakts teilweise erhebliche Umplanungen und Neu-Ausrichtungen zu erfolgen haben, um den aktuellen Vorschriften Genüge zu tun.
Corona
Als all diese Planungen schließlich im Februar/März diesen Jahres weitgehend abgeschlossen waren und der Bauantrag eingereicht werden sollte, kam der Corona – Lockdown, der auch in Bezug auf die Baugenehmigung einen drastischen Strich durch die Rechnung machte. So haben sich Vorgänge, die sonst innerhalb weniger Tage erledigt sind, durch die Einstellung jeglichen Publikumsverkehrs der Ämter, teils um mehrere Wochen ja Monate verzögert.
Nun sind aber seit etlichen Wochen alle Bauantragsunterlagen beim Baurechtsamt der Stadt Stuttgart. Unter „normalen“ Bedingungen – also ohne zusätzliche Corona-Problematik – ist die übliche Bearbeitungszeit für einen Bauantrag bei rund 4 Monaten. Wir hoffen, dass die Genehmigung im Laufe des Oktobers erteilt wird, damit dann die Ausschreibungen erfolgen können und noch im Herbst mit den ersten Wiederaufbau-Maßnahmen begonnen werden kann.
An dieser Stelle danken wir allen, die uns dabei unterstützen darauf hinzuwirken, dass der derzeitige Prozess der Erlangung der Baugenehmigung im Rahmen der Möglichkeiten zügig vonstatten geht. Hier sind wir auf verschiedenen Ebenen mit den zuständigen Stellen im Gespräch.
Nutzung erst 2021
Aus den genannten Gründen wird eine Nutzung der Räumlichkeiten im Jahr 2020 sicher nicht mehr möglich sein. Wir bemühen uns parallel zur Genehmigung des allgemeinen Wiederaufbaus darum, in der Gaststätte evtl. einen provisorischen Betrieb vorab einzurichten. Das Hauptproblem hierbei ist jedoch, dass die Küche stark geschädigt ist und dort insbesondere die Decke und die zwingend notwendige Lüftung, was sich jeweils im stark beschädigten Geschäftsstellen-Trakt befindet.
Aus heutiger Sicht müssen wir davon ausgehen, dass eine komplette Nutzung des gesamten Gebäudetrakts frühestens im Sommer 2021 möglich sein wird.