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TV-INFORM - Januar 2022

Im turnerischen DU erwarten Euch in diesem Newsletter folgende Themen:

1. Wiederaufbau Turn- und Versammlungshalle – Inbetriebnahme Anfang März 2022 geplant 
2. Corona-Änderung zum 27.12.
3. akTiV – Aktion bis 31. Januar verlängert
4. akTiV – Wie lauten Eure guten Vorsätze für 2022?
5. Geschäftsstelle – Bescheinigung über Mitgliedschaft
6. Gehwegsicherung vor der Turn- und Versammlungshalle angebracht
7. Jubiläumschronik im akTiV erhältlich
8. FSJ-Stelle beim TV Stammheim – Jetzt bewerben!
9. TV TOTAL ist ausgeliefert
10. Faschingsfreizeit 2022 in Gargellen abgesagt!

Der TV Stammheim wünscht allen Mitgliedern einen guten Start ins neue Jahr 2022.

1. Wiederaufbau Turn- und Versammlungshalle – Inbetriebnahme Anfang März 2022 geplant

Anknüpfend an die Berichterstattung im TV-INFORM-Newsletter vom November 2021 geht es auf der TV-Baustelle weiter voran, wie die aktuellen Fotos zeigen. Das Innengerüst in der Halle wurde ausgebaut, die Wände und Dachschrägen in der Halle sind tapeziert und gestrichen. In der Halle ist der Bodenaufbau einschließlich Wärmedämmung und Fußbodenheizung montiert; die Heizung ist in der Einlaufphase. 

Darüber hinaus geht es auch in der TV-Gaststätte „Auszeit“ zügig mit den Gewerken weiter. So sind die Zu- und Abluftkanäle weitestgehend montiert und beim genaueren Betrachten erkennt man von außen das auf dem Gaststättendach montierte Lüftungsgerät für die Hallenbe- und Entlüftung. Hier folgt im Januar noch die Montage des Lüftungsgerätes für die Küchenlüftung. 

Die Baufortschritte in Halle und Gaststätte lassen deutlich erkennen, dass der Zeitplan für die Fertigstellung der Arbeiten bis Ende Februar 2022 und mithin die Inbetriebnahme von Halle und Gaststätte Anfang März 2022 nach aktuellem Kenntnisstand weiterhin ein realisierbares Ziel darstellen. Wichtig für unsere Sportgruppen und wichtig für unser Pächterehepaar.

In seiner Sitzung am 20.12.2021 beschäftigte sich der Geschäftsführende Ausschuss des TV Stammheim mit der konkreten Feinplanung der Inbetriebnahme. So wird auf jeden Fall vor der Inbetriebnahme noch ein „Aufruf zum Schaffen“ an die TV-Familie erfolgen. Es geht insbesondere darum, in Eigenleistung noch Stühle der TV-Gaststätte instand zu setzen; hier müssen Arbeiten an Deckplatten und Rückenlehnen durchgeführt werden. Daran anschließen wird sich zeitnah ein „Aufräum- und Reinigungstag“. Auch wenn eine Bauendreinigung seitens einer Baureinigungsfirma erfolgen wird, lehrt uns die Erfahrung, dass noch das Ein oder das Andere zu tun ist, um die Halle vor der Inbetriebnahme zum Glänzen zu bringen. Die konkreten Termine hierfür werden über den nächsten TV-INFORM-Newsletter kommuniziert; zudem wird ein Mailaufruf an alle Mitglieder erfolgen. 

Aufgrund der aktuellen Corona-Inzidenzwerte und dem prognostizierten weiteren Verlauf der Pandemie, hat man sich auch bewusst dagegen entschieden, Anfang März 2022 eine große „Hallen-Einweihungsfeier“ zu veranstalten, was aus heutiger Sicht zudem rechtlich nicht zulässig wäre und insofern keine Planungssicherheit mit sich bringen würde. Voraussichtlich im Frühsommer 2022 wird eine Einweihungsfeier im kleineren Rahmen stattfinden können, so dass sich der TV Stammheim bei Politik, Sponsoren, Funktionären und ausgewählten Personen offiziell bedanken und die formale Eröffnung nachholen kann. 

So sind wir aus heutiger Sicht froh und dankbar, dass die nächste ordentliche TV-Jahreshauptversammlung am 22.03.2021, 19.30 Uhr in unserer neuen Turn- und Versammlungshalle stattfinden kann; die offizielle Einladung hierzu findet sich im TV TOTAL, Ausgabe 2/2021.

Über die weiteren Entwicklungen werden wir im nächsten TV-INFORM-Newsletter berichten. 

2. Corona-Änderung zum 27.12.

Das Land Baden-Württemberg hat die Landesverordnung mit Gültigkeit ab 27.12 überabeitet.

Wir befinden uns in der Alarmstufe II. Stand 23.12. sind 583 Betten auf den Intensivstationen Baden-Württembergs belegt, ab 450 belegten Betten greifen die Regelungen der Alarmstufe II.

Die wichtigsten Änderungen mit Gültigkeit ab 27.12.:

  • FFP2-Maskenregelung: Alle Personen ab 18 Jahren sollen in Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht besteht eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken.
  • In der Alarmstufe II gilt für gastronomische Betriebe eine Sperrstunde von 22:30 bis 5 Uhr. In der Nacht von Silvester auf Neujahr beginnt die Sperrstunde erst um 1 Uhr. Für private Zusammenkünfte in gastronomischen Betrieben gelten die Regelungen der privaten Kontaktbeschränkungen.
  • Anpassung der Ausnahmen bei der 2G+ Regelung. Ausgenommen von einem zusätzlichen Test sind ab 27.12. nur noch:
    • Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben.
    • Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • Personen, die ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben.
    • Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht – also insbesondere Kinder und Jugendliche mit vollständigem Impfschutz bis einschließlich 17 Jahre.
  • In der Alarmstufe II sind Veranstaltungen nur mit bis zu 50 Prozent Kapazität und maximal 500 Zuschauerinnen und Zuschauern bzw. Teilnehmenden vor Ort möglich. Das betrifft alle Sport-, Kultur-, Informations- und Vereinsveranstaltungen sowie Kongresse.
  • Keine Datenverarbeitung auf frei zugänglichen Anlagen → betrifft alle Sportgruppen, die nicht auf dem Sportgelände, sondern im öffentlichen Raum (Läufer, Walker, Radfahrer) stattfinden.

Link  zur neuen Corona VO:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/211223_CoronaVO_konsolidierte_Fassung_ab_211227.pdf

Link  zur Übersichts PDF:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/ZZ_Corona_Regeln_Auf_einen_Blick_DE.pdf


Als kleiner Vorausblick: Die Ausnahme für Kinder von 12-17 Jahren von der 2G+ Pflicht gilt nach aktuellem Stand nur noch bis 31.01.2022. Das bedeutet, dass auch diese Gruppe ab Februar den ganz normalen Regelungen unterliegen soll, und nicht mehr durch die regelmäßigen Schultests  ausgenommen wird.

Die baden-württembergischen Vereine haben sich in einem offenen Brief an unseren Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann gewandt, um darauf hinzuweisen, dass diese Regelung zu früh kommt, um allen Kindern durch ein ausreichendes Impfangebot die weitere problemlose Teilnahme am Sportbetrieb zu ermöglichen.

Hier die Pressemitteilung

Hier der offene Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann

3. akTiV – Aktion bis 31. Januar verlängert

Aufgrund der verzögerten Auslieferung des TV TOTAL wurde die folgende Aktion im akTiV bis zum 31. Januar 2022 verlängert.

 

Werde jetzt akTiV und erhalte 1 Monat Gratistraining und spare die Aufnahmegebühr (Gesamtbetrag von 89 Euro gespart)!

Im akTiV erwartet Dich:

  • Milon-Zirkel (Kraft-Ausdauertraining)
  • Five-Geräte (Beweglichkeitstraining)
  • Freitrainingsfläche
  • Cardiobereich
  • Kursprogramm
  • Tanzoase des TV Stammheim

Wir erstellen mit Dir Deinen individuellen Trainingsplan!

 

Melde Dich noch heute unter 0711 – 50 09 45 27 oder aktiv@tv-stammheim.de

 

Öffnungszeiten:
Montag-Samstag 06:00-22:00 Uhr undSonntag 09:00-13:00 Uhr + 15:00-22:00 Uhr

 

Aktion gültig bis 31.01.2022

4. akTiV – Wie lauten Eure guten Vorsätze für 2022?

Wie lauten Eure guten Vorsätze für 2022?

Um Eure Fitness-Vorsätze weiter bei uns umzusetzen, lohnt es sich SMARTE - Spezifisch Messbar Attraktiv Realistisch und Terminiert - Ziele zu setzen.

Zum Beispiel: Vorsatz "Abnehmen" -> hier lautet ein smartes Ziel: 2 Kilo in 4 Wochen abnehmen. Gerne unterstützen wir Euch bei Eurer smarten Zielsetzung, sowie dem dazugehörigen Trainingsplan!

Meldet Euch noch heute unter 0711-50094527 oder aktiv@tv-stammheim.de .

 

Wir wünschen Euch für 2022 alles Gute und bleibt gesund!

5. Geschäftsstelle – Bescheinigung über Mitgliedschaft

Nachdem immer mehr Krankenkassen Bonuszahlungen an separate Nachweise über Vereinsmitgliedschaft oder Teilnahmen an Sportangeboten knüpfen, stellt die Geschäftsstelle einen Vordruck auf der Homepage zur Verfügung.
Das Formular kann von jedem Mitglied selbst ausgefüllt werden. Gerne bestätigen wir durch Unterschrift und Stempel die Korrektheit. Einfach das ausgefüllte Formular per Email an info@tv-stammheim.de schicken, oder in den TV Briefkasten einwerfen (frankierten Rückumschlag bitte nicht vergessen).
Hier der Link zum Formular:
https://www.tv-stammheim.de/fileadmin/tv-stammheim/Hauptverein/Formulare/Vorlage_Bescheinigung.pdf

6. Gehwegsicherung vor der Turn- und Versammlungshalle angebracht

Seit geraumer Zeit war der TV Stammheim im Gespräch mit dem Stammheimer Bezirksamt, inwiefern eine "Gehwegsicherung" vor der Turn- und Versammlungshalle installiert werden könne, um einen Schutz für aus der Halle rennende Kinder, etc. zu erreichen. Den TV-Sportler/innen wird es schon aufgefallen sein: Die rot-weiße Gehwegsicherung wurde Anfang Dezember dieses Jahres montiert und trägt so zu einem Schutz der Stammheimer Sportler/innen und Hallenbesucher/innen bei. 

Ein Dank geht in diesem Zusammenhang an Frau Bezirksvorsteherin Korge, die sich seinerzeit der Thematik angenommen und die entsprechende Umsetzung mit den städtischen Ämtern vorangetrieben hat.

7. Jubiläumschronik im akTiV erhältlich

Anlässlich des 125-jahr Jubiläums des TV Stammheim wurde eine Jubiläumschronik erstellt. Diese ist im akTiV für einen Unkostenbeitrag in Höhe von 5 Euro erhältlich. Sprecht einfach im akTiV das Trainerteam an und erhaltet direkt vor Ort Euer Exemplar der Jubiläumschronik.

8. FSJ-Stelle beim TV Stammheim – Jetzt bewerben!

9. TV TOTAL ist ausgeliefert

Aufgrund von Lieferschwierigkeiten erfolgte die Auslieferung der neun Ausgabe des TV TOTAL erst nach Weihnachten. Mittlerweile haben alle Mitglieder des TV Stammheim ein Exemplar im Briefkasten gefunden. Die Ausgabe ist ab sofort auch digital online unter www.tv-stammheim.de zu finden. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.

10. Faschingsfreizeit 2022 in Gargellen abgesagt!

In 8 Wochen wäre es soweit gewesen: die Faschingsfreizeit hätte in Gargellen stattgefunden.

Aufgrund der unsicheren und vor allen Dingen schwierigen Lage, was die weitere Planbarkeit hinsichtlich der Corona-Pandemie, insbesondere der Ausbreitung der Omikron-Variante angeht, kommen wir nach Abwägung aller Umstände nunmehr in Summe leider nur zu dem Ergebnis, die Faschingsfreizeit abzusagen. Die Entwicklungen der vergangenen Tage sowie die Aussichten auf die nächsten 1-3 Monate haben schlussendlich keine andere Entscheidung zugelassen.

Stellt man zudem die Entwicklungen in Österreich stärker in den Fokus, so stellen wir fest, dass in Österreich zum 19.12.2021 verschärfte Einreisebestimmungen erlassen wurden und es nicht abzusehen ist, ob die Bestimmungen noch weiter verschärft werden. Um die Ausbreitung der Omikron-Variante in Österreich möglichst hinauszuzögern, hat die Regierung in Wien erlassen, dass ohne Quarantäneverpflichtung nur eingereist werden darf, wer vollständig geimpft oder genesen ist und zusätzlich entweder eine Auffrischungsimpfung oder einen negativen PCR-Test hat.
Und die Einreise wäre nur die erste Hürde gewesen, die es für unsere Gruppe gegeben hätte. Wie können wir in unserem Jägerstüble garantieren, dass bei möglichem Eintritt einer Corona-Infektion eine Quarantäne bzw. Absonderung durchgeführt werden kann und wie garantieren wir allen Teilnehmern eine entsprechende Sicherheit bezüglich der eigenen Gesundheit und der Rückreise nach Deutschland? Fragen über Fragen, die wir beantworten können, jedoch mit den Antworten nicht 100%ig zufrieden waren, was die Sicherheit/ Verantwortung für Ihre Kinder angeht, die Sie uns für die Freizeitwoche übertragen hätten. Unter den gegebenen Umständen können wir diese hohen Anforderungen leider nicht vollumfänglich erfüllen.
Abwägen müssen wir zudem auch mögliche Zusatzrisiken für die Übungsleiter/innen, die Ihre Kinder betreuen. Diese sind ehrenamtlich tätig und hier bedarf es unserer entsprechenden Fürsorge- und Sorgfaltspflicht als Veranstalter, so dass diese ebenfalls keinen unerhältnismäßigen Risiken ausgesetzt werden dürfen.

Das Freizeitteam hofft darauf und wünscht sich mit einem dicken Neujahrsgruß an die Kinder und Jugendlichen des TV Stammheim, dass im Jahr 2023 (18. bis 24.02.2023) wieder eine Faschingsfreizeit im Jägerstüble durchgeführt werden kann. Dem sehen wir schon heute mit großer Zuversicht entgegen und wünschen uns, diese dann auch durchführen zu können. Es ist davon auszugehen, dass Corona uns weiterhin begleiten wird; mit mehr Erfahrungen, Routine und sicheren Abläufen werden wir bis dahin jedoch hoffentlich mehr und mehr an Normalität in unserem Leben zurück erhalten.

Bleibt gesund liebe Kids und liebe Eltern. Für uns alle ist es weiterhin eine Zeit voller Herausforderungen, die wir nur gemeinsam - Seite an Seite - meistern werden.

Wir wünschen Euch mit euren Familien einen guten und gesunden Rutsch ins neue Jahr 2022!

Der nächste Newsletter erscheint am 31. Januar. Bitte sendet uns Eure Informationen bis spätestens 27. Januar an oeffentlichkeitsarbeit@tv-stammheim.de zu. Vielen Dank!

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